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Zum Thema Offenes Feuer stellen wir hier einen Flyer des Land Brandenburg zur Verfügung.

Explizit weisen wir mit diesem Beitrag daraufhin, dass die Verbrennung von Gartenabfällen nicht zulässig ist.

Die zuständigen örtlichen Ordnungsbehörden sind per Rundschreiben des Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz angehalten, Zuwiderhandlungen mit den zu Gebote stehenden Mitteln und dem notwendigen Nachdruck zu unterbinden sowie Verstöße zu ahnden.

Quelle: https://mluk.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Holzfeuer-im-Freien.pdf