Liebe Gartenfreunde,
aus gegebenen Anlass möchte ich euch nochmals darüber informieren welche Punkte zu beachten sind, wenn man ein Feuer im Kleingarten machen möchte.
1. die aktuelle Waldbrandwarnstufe ist zu beachten
2. es dürfen nur feuerfeste Einrichtungen zum Verbrennen genutzt werden
3. das Verbrennen von Gartenabfällen ist grundsätzlich verboten
4. Holz, welches verbrannt werdern soll muß trocken sein und darf vorher nicht behandelt gewesen sein
5. die Belange des Umweltschutzes sind zu beachten
Weiterhin ist zu beachten, daß wir alle unseren Kleingarten auch zur Erholung nutzen möchten. Gegenseitige Rücksichtnahme ist daher eines der Gebote innerhalb von einem Verein.
Starke Rauchentwicklung ist daher zum Wohl Aller zu unterlassen. Ich bitte euch dieses in Zukunft immer zu beachten, damit auch jeder sein kleines Idyll weiterhin in vollem Umfang nutzen kann.
Vielen Dank.
Siehe dazu auch der Beitrag Offenes Feuer in der Gartenanlage